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Arbeitszeugnis · Zeugnissprache · Berichtigung

Was steht da wirklich?

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis (§ 109 GewO). Hinter scheinbar freundlichen Formulierungen verbergen sich aber oft schlechte Noten — die für Personalverantwortliche sofort lesbar sind. Wir prüfen Ihr Zeugnis nach den fünf Notenstufen und setzen Berichtigungsansprüche durch.

Gut zu wissen — der Anspruch verjährt nach drei Jahren. Im öffentlichen Dienst gelten oft kürzere tarifliche Ausschlussfristen (sechs Monate nach § 37 TVöD).

Erste Einschätzung in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden.

§ 109 GewO · § 35 TVöD

Worauf Sie Anspruch haben

Anders als bei vielen anderen arbeitsrechtlichen Themen gibt es beim Arbeitszeugnis einen klaren gesetzlichen Anspruch. Das Zeugnis muss wahr, wohlwollend und vollständig sein — und es darf das berufliche Fortkommen nicht behindern. In der Praxis sind drei Zeugnisarten zu unterscheiden.

Die Geheimcodes

Die fünf Notenstufen der Zeugnissprache

Personalverantwortliche lesen Zeugnisse nicht — sie scannen Schlüsselformulierungen. Hinter scheinbar harmlosen Formulierungen steckt eine präzise Notenskala. Diese Tabelle zeigt die fünf Standardformulierungen und ihre tatsächliche Bedeutung.

Die Standardformulierung lautet jeweils — „Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben…"

Note Bezeichnung Standardformulierung Was Personaler darin lesen
1 Sehr gut „… stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt." Höchste Note — uneingeschränkte Bestleistung über die gesamte Beschäftigungsdauer.
2 Gut „… stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt." Solide gute Leistung. Kleines Wort, große Wirkung — „vollsten" fehlt.
3 Befriedigend „… zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt." Durchschnitt. Das fehlende „stets" senkt die Note um eine Stufe.
4 Ausreichend „… zu unserer Zufriedenheit erledigt." Mangelhafte Leistung. Erkennbar an „Zufriedenheit" ohne weitere Verstärker.
5 Mangelhaft „… bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden erledigt." Negativbewertung. Bemühen wird gewürdigt, Erfolg nicht. Tatsächlich Note 5 oder schlechter.

Auch die Schlussformel verrät die wahre Bewertung — fehlen Bedauern über das Ausscheiden, gute Wünsche oder Dank, kommt das einer schlechten Note gleich.

Wichtig zu wissen

Wer trägt die Beweislast bei Berichtigung?

Die Beweislast verläuft an einer wichtigen Trennlinie — der Note „befriedigend". Bei einer Klage auf Berichtigung gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt BAG 18.11.2014 – 9 AZR 584/13) folgende Verteilung.

Sie wollen besser als „befriedigend"?

Sie als Arbeitnehmer müssen die überdurchschnittliche Leistung beweisen. Hilfreich sind dokumentierte Erfolge, Zielerreichungen, frühere Beurteilungen oder Lobschreiben.

Der Arbeitgeber will schlechter als „befriedigend"?

Der Arbeitgeber muss die unterdurchschnittliche Leistung beweisen — also konkrete Mängel und Fehlleistungen darlegen. Pauschale Behauptungen reichen nicht.

Wann wir tätig werden

Drei typische Mandantenanlässe

Die häufigsten Konstellationen, in denen wir Mandanten zum Arbeitszeugnis vertreten — von der ersten Prüfung bis zur Klage auf Berichtigung.

1

Berichtigungsanspruch — Zeugnis ist zu schlecht

Sie haben ein Zeugnis erhalten, das Ihre Leistung nicht angemessen widerspiegelt — oder verschlüsselte Negativcodes enthält.

  • Berichtigung der Note auf das tatsächlich verdiente Niveau
  • Entfernung versteckter Codes und unzulässiger Formulierungen
  • Ergänzung fehlender Aufgaben oder Erfolge
2

Erteilungsanspruch — Sie haben überhaupt kein Zeugnis erhalten

Der Arbeitgeber stellt Ihnen trotz Aufforderung kein Zeugnis aus — oft nach konfliktreicher Beendigung.

  • Anspruch besteht ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Bringschuld des Arbeitgebers (Zeugnis muss zugesandt werden)
  • Klage auf Erteilung in der Regel mit hoher Erfolgsaussicht
3

Zwischenzeugnis im laufenden Arbeitsverhältnis

Sie benötigen während der laufenden Beschäftigung eine Beurteilung — etwa für Bewerbungen oder bei Vorgesetztenwechsel.

  • Anspruch bei berechtigtem Anlass (Bewerbung, Wechsel)
  • Bindungswirkung — spätere Verschlechterung schwer möglich
  • Strategisches Mittel auch bei drohender Kündigung
Unser Vorgehen

So prüfen und berichtigen wir Ihr Zeugnis

Strukturiert, schnell, mit klaren Optionen. Vier Schritte vom Eingang bis zum berichtigten Zeugnis.

  1. 1

    Zeugnisanalyse

    Sie senden uns das Zeugnis per E-Mail — wir analysieren es Satz für Satz auf Notenstufen, versteckte Codes und formelle Mängel.

  2. 2

    Bewertung der Aussichten

    Wir bewerten, welche Note Ihrer tatsächlichen Leistung entspricht, welche Berichtigungsansprüche bestehen und mit welchen Erfolgsaussichten.

  3. 3

    Außergerichtliche Aufforderung

    Wir formulieren ein präzises Berichtigungsschreiben an den Arbeitgeber. In den meisten Fällen wird das Zeugnis daraufhin angepasst.

  4. 4

    Klage bei Bedarf

    Reagiert der Arbeitgeber nicht oder nur unzureichend, erheben wir Klage vor dem Arbeitsgericht — bis hin zur konkreten Formulierungsvorgabe.

Fachliche Spezialisierung

Was uns auszeichnet

Wir prüfen und berichtigen Arbeitszeugnisse seit Jahren — mit Erfahrung sowohl in der präzisen Zeugnisanalyse als auch in der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht.

  • Zeugnisanalyse nach Notenstufen und versteckten Codes
  • Berichtigungsansprüche durchsetzen — außergerichtlich und vor Gericht
  • Erteilungsklagen bei verweigertem Zeugnis
  • Zwischenzeugnisse strategisch einfordern
  • Verhandlung von Zeugnissen im Rahmen von Aufhebungsverträgen oder Vergleichen
  • Arbeitszeugnisse im öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L)
Was Sie gewinnen

Warum sich anwaltliche Zeugnisprüfung lohnt

Ein schlechtes oder verschlüsseltes Zeugnis kann Ihre berufliche Zukunft über Jahre beeinträchtigen. Eine professionelle Prüfung deckt Schwachstellen auf, die Sie selbst kaum erkennen können.

Häufige Fragen

Antworten auf typische Fragen zum Arbeitszeugnis

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja. Nach § 109 GewO hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Auf Wunsch muss es als qualifiziertes Zeugnis erteilt werden — das heißt mit Bewertung von Leistung und Verhalten. Im öffentlichen Dienst regelt § 35 TVöD bzw. § 35 TV-L den Anspruch entsprechend.

Welche Note muss mein Zeugnis mindestens haben?

Es gibt keine gesetzliche Mindestnote. Die Bewertung muss aber wahr und wohlwollend sein. In der Praxis hat sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Note „befriedigend" als statistische Durchschnittsnote etabliert. Wer eine bessere Note möchte, muss seine überdurchschnittliche Leistung beweisen — wer schlechter bewertet werden soll, dem muss der Arbeitgeber konkrete Mängel nachweisen.

Was sind die häufigsten versteckten Codes?

Besonders häufig sind Formulierungen wie „bemühte sich" (steht für Note 5), „wir lernten ihn als umgängliche Person kennen" (Code für Schwierigkeiten im Team) oder „verließ unser Unternehmen" ohne weiteres Bedauern (deutet auf Konflikt hin). Auch der Verzicht auf gute Wünsche für die Zukunft ist ein deutliches Negativsignal. Wir prüfen jedes Zeugnis systematisch auf solche Codes.

Wie lange habe ich Zeit, mein Zeugnis berichtigen zu lassen?

Der Berichtigungsanspruch verjährt nach drei Jahren (§ 195 BGB). Im öffentlichen Dienst können tarifliche Ausschlussfristen den Anspruch deutlich verkürzen — nach § 37 TVöD und § 37 TV-L beträgt die Frist sechs Monate ab Fälligkeit. Eine zeitnahe schriftliche Geltendmachung ist deshalb wichtig.

Kann ich auch im laufenden Arbeitsverhältnis ein Zeugnis verlangen?

Ja. Bei berechtigtem Anlass — etwa Vorgesetztenwechsel, anstehende Bewerbung, längere Krankheit oder organisatorische Veränderungen — besteht ein Anspruch auf Zwischenzeugnis. Es entfaltet eine spätere Bindungswirkung, das heißt der Arbeitgeber kann im Endzeugnis nur schwer schlechter bewerten. Auch in Konfliktsituationen kann das Zwischenzeugnis ein wichtiges strategisches Mittel sein.

Was kostet die anwaltliche Prüfung eines Zeugnisses?

Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Bei reiner Prüfung und außergerichtlicher Berichtigungsaufforderung sind die Kosten überschaubar. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt sie in vielen Fällen. Den Kostenrahmen besprechen wir vorab transparent.

Was kann ich tun, wenn der Arbeitgeber das Zeugnis verweigert?

Wir fordern den Arbeitgeber zunächst schriftlich mit Fristsetzung auf, das Zeugnis zu erteilen. In den meisten Fällen wird das Zeugnis daraufhin ausgestellt. Reagiert der Arbeitgeber nicht, erheben wir Klage vor dem Arbeitsgericht. Erteilungsklagen haben in der Regel hohe Erfolgsaussichten — der gesetzliche Anspruch ist klar und unstreitig.

Gilt das auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst?

Ja. § 35 TVöD und § 35 TV-L regeln den Zeugnisanspruch im öffentlichen Dienst entsprechend. Die Notensystematik der Zeugnissprache wird auch hier angewandt. Zu beachten sind die kürzeren tariflichen Ausschlussfristen von sechs Monaten (§ 37 TVöD) — hier sollte zeitnah gehandelt werden. Wir vertreten regelmäßig auch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.

Zeugnis erhalten?

Lassen Sie Ihr Zeugnis fachkundig prüfen.

Senden Sie uns das Zeugnis per E-Mail oder rufen Sie an — wir analysieren es kurzfristig und sagen Ihnen, ob Berichtigungsansprüche bestehen und wie hoch Ihre Erfolgsaussichten sind.

Was wir benötigen

Das Zeugnis selbst, Ihren Arbeitsvertrag und — falls vorhanden — frühere Beurteilungen, Zwischenzeugnisse oder Lobschreiben. Eine kurze Schilderung Ihrer Tätigkeit hilft bei der Einordnung.

Erste Einschätzung

Die erste rechtliche Einschätzung — Notenanalyse, versteckte Codes, Berichtigungsoptionen — erfolgt für Sie unverbindlich.