Anforderungsprofil
Das Anforderungsprofil ist die Grundlage jedes Auswahlverfahrens — es legt fest, woran die Bewerber gemessen werden. Sachlich nicht zwingend erforderliche Kriterien dürfen die Auswahl nicht steuern. Die Trennung zwischen konstitutiven (zwingenden) und beschreibenden (wünschenswerten) Anforderungen ist die häufigste Fehlerquelle.
Praxis — bereits vor der Ausschreibung sollte das Profil juristisch geprüft werden, weil Korrekturen später nur noch eingeschränkt möglich sind.