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Öffentlicher Dienst · TVöD · TV-L

Eingruppierung & Stufenzuordnung.

Wir prüfen Ihre Eingruppierung und Stufenzuordnung nach TVöD und TV-L — und setzen Ansprüche auf höhere Vergütung und richtige Stufenlaufzeit konsequent durch.

Erste Einschätzung in der Regel schon nach wenigen Werktagen.

Eingruppierung & Stufen

Passt Ihre Entgeltgruppe wirklich?

Vier typische Anzeichen, dass eine fundierte Prüfung sinnvoll ist:

TVöD · TV-L · Bund · Kommunen — wir prüfen, ob Ihnen mehr zusteht.

Typische Konstellationen

Wann sich eine Prüfung Ihrer Eingruppierung lohnt

In vielen Verwaltungen werden Stellenbeschreibungen, Arbeitsvorgänge und Berufserfahrung nur unzureichend berücksichtigt. Das führt zu dauerhaft zu niedriger Vergütung — oft über Jahre.

Fall 1

„Höherwertige Aufgaben, gleiche Entgeltgruppe"

Sie übernehmen komplexe Vorgänge, Verantwortung oder rechtliche Prüfungen — Ihre Entgeltgruppe wurde aber nie angepasst?

  • Hineinwachsen in eine höherwertige Tätigkeit (§ 13 TVöD)
  • Mindestens 6 Monate veränderte Tätigkeit
  • Anspruch auf Höhergruppierung ab Folgemonat
Fall 2

„Berufserfahrung nicht oder falsch anerkannt"

Sie bringen einschlägige Vorbeschäftigung mit — werden aber wie ein Berufsanfänger in Stufe 1 vergütet?

  • Einschlägige Berufserfahrung bei anderen Trägern
  • Falsche Einstufung in Stufe 1 statt 2 oder 3
  • Restzeiten innerhalb der Stufe nicht berücksichtigt
Fall 3

„Wiedereinstellung mit Stufenverlust"

Nach einer Befristung oder kurzen Unterbrechung fangen Sie stufentechnisch „von vorne" an?

  • Unterbrechung bis 6 Monate oft unschädlich
  • Stufenlaufzeit muss fortgeführt werden
  • Benachteiligung wegen Befristung rechtlich angreifbar
Unser Vorgehen

So läuft die Prüfung Ihrer Eingruppierung ab

Wir verbinden tiefes Tarifwissen mit der aktuellen BAG-Rechtsprechung und der praktischen Erfahrung aus zahlreichen Eingruppierungsmandaten.

  1. 1

    Ersteinschätzung & Unterlagen

    Sie schildern kurz Ihre Situation und senden uns — sofern vorhanden — Stellenbeschreibung, Arbeitsvertrag und aktuelle Entgeltmitteilung. Wir prüfen, ob sich eine vertiefte Prüfung lohnt.

  2. 2

    Analyse von Tätigkeit & Stufenzuordnung

    Wir bewerten Ihre Arbeitsvorgänge nach § 12 TVöD/TV-L, prüfen die Merkmale der Entgeltordnung und die Anerkennung Ihrer Berufserfahrung nach § 16.

  3. 3

    Gutachten & Handlungsempfehlung

    Sie erhalten eine klare Einschätzung, welche Entgeltgruppe und Stufe tariflich zutreffend ist — und welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind.

  4. 4

    Durchsetzung Ihrer Ansprüche

    Wir führen die Korrespondenz mit dem Arbeitgeber und vertreten Sie bei Bedarf vor dem Arbeitsgericht — etwa mit einer Eingruppierungsfeststellungsklage.

Fachliche Spezialisierung

Tarifrecht im öffentlichen Dienst ist unser Alltag

Wir beraten seit Jahren schwerpunktmäßig zu Eingruppierung, Stufenzuordnung und Höhergruppierung nach TVöD-VKA, TVöD-Bund und TV-L — mit besonderem Fokus auf Tätigkeiten mit „besonderer Verantwortung" und „besonderer Schwierigkeit".

  • Bewertung von Arbeitsvorgängen und Stellenbeschreibungen
  • Prüfung von Heraushebungsmerkmalen (z. B. EG 9c, 10, 11)
  • Durchsetzung korrekter Stufenzuordnung und Restzeiten
  • Vertretung in Eingruppierungsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht
Ihre Vorteile

Warum eine Prüfung sich für Sie lohnt

Bereits ein Stufensprung oder eine Entgeltgruppe mehr kann über die Jahre ein fünfstelliges Plus bedeuten — zusätzlich zu besseren Ausgangspositionen bei Beförderungen.

Häufige Fragen

Antworten auf typische Fragen zur Eingruppierung

Wann lohnt sich eine Prüfung der Eingruppierung?

Eine Prüfung lohnt sich insbesondere dann, wenn Sie höherwertige Aufgaben übernehmen, Ihre Berufserfahrung nicht voll anerkannt wurde, eine Stellenbeschreibung fehlt oder veraltet ist oder wenn Sie nach einer Befristung neu eingestellt wurden. Bereits ein Stufensprung oder eine Entgeltgruppe mehr kann über die Jahre einen fünfstelligen Betrag ausmachen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Hilfreich sind: aktuelle Stellenbeschreibung (sofern vorhanden), Arbeitsvertrag mit Änderungsvereinbarungen, aktuelle Entgeltmitteilung sowie eine kurze Beschreibung Ihrer tatsächlichen Aufgaben. Fehlende Stellenbeschreibungen sind kein Hindernis — wir können Ihre Tätigkeit auch anhand einer eigenen Tätigkeitsdarstellung bewerten.

Was kostet die anwaltliche Prüfung?

In vielen Fällen übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wir unterstützen Sie bei der Deckungsanfrage. Ohne Rechtsschutz richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung — wir besprechen den Kostenrahmen vorab transparent mit Ihnen.

Wie lange dauert eine Eingruppierungsprüfung?

Eine erste rechtliche Einschätzung erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Werktage. Eine vertiefte Prüfung mit Bewertung der Arbeitsvorgänge dauert je nach Komplexität ein bis drei Wochen. Anschließende Korrespondenz mit dem Arbeitgeber und ggf. ein Klageverfahren benötigen mehr Zeit.

Gilt das auch für Tarifbeschäftigte beim Land oder bei Kommunen?

Ja. Wir prüfen Eingruppierungen nach TVöD-VKA (Kommunen), TVöD-Bund und TV-L (Länder) sowie verwandten Tarifwerken im öffentlichen Dienst. Beschäftigte aus Kliniken, Schulen, Hochschulen, Jobcentern, Verwaltungen und weiteren Einrichtungen sind herzlich willkommen.

Was ist der Unterschied zwischen Eingruppierung und Höhergruppierung?

Die Eingruppierung ist die Zuordnung Ihrer Tätigkeit zu einer Entgeltgruppe der Entgeltordnung. Eine Höhergruppierung erfolgt, wenn sich Ihre Tätigkeit dauerhaft so verändert, dass die Merkmale einer höheren Entgeltgruppe erfüllt sind — etwa durch Übernahme verantwortungsvollerer oder schwierigerer Aufgaben (§ 13 TVöD/TV-L).

Kann ich rückwirkend eine höhere Vergütung verlangen?

Grundsätzlich ja, allerdings sind die tariflichen Ausschlussfristen zu beachten — meist sechs Monate ab Fälligkeit (§ 37 TVöD bzw. § 37 TV-L). Eine zeitnahe schriftliche Geltendmachung ist daher entscheidend, um rückwirkende Ansprüche zu sichern. Verspätete Geltendmachung kann zum Verlust führen.

Erste Einschätzung

Jetzt Eingruppierung und Stufenzuordnung prüfen lassen.

Sie vermuten, dass Ihre Entgeltgruppe oder Stufe zu niedrig ist? Schildern Sie uns Ihren Fall — wir geben Ihnen kurzfristig eine erste Einschätzung und besprechen die nächsten Schritte.

Was wir benötigen

Stellenbeschreibung (falls vorhanden), Entgeltmitteilung und eine kurze Beschreibung Ihrer tatsächlichen Aufgaben. Gerne können Sie uns Unterlagen direkt per E-Mail zusenden.

Erste Einschätzung

Die erste rechtliche Einordnung, ob sich eine vertiefte Prüfung lohnt, erfolgt für Sie unverbindlich.