„Höherwertige Aufgaben, gleiche Entgeltgruppe"
Sie übernehmen komplexe Vorgänge, Verantwortung oder rechtliche Prüfungen — Ihre Entgeltgruppe wurde aber nie angepasst?
- Hineinwachsen in eine höherwertige Tätigkeit (§ 13 TVöD)
- Mindestens 6 Monate veränderte Tätigkeit
- Anspruch auf Höhergruppierung ab Folgemonat