Kausalität der Vermittlung
Der zentrale Streitpunkt — war Ihre Vermittlung tatsächlich ursächlich für den Vertragsschluss zwischen Kunde und Kandidat? Der Kunde wird häufig behaupten, er habe den Kandidaten „ohnehin gekannt" oder „auf anderem Weg" gefunden. Die Kausalitätsbeweisführung steht im Zentrum jeder Honorarklage.
- Dokumentation der Kandidatenpräsentation als zentraler Beweis
- Mitursächlichkeit der Vermittlung genügt regelmäßig
- Beweislast für die Kausalität trägt der Vermittler