Personalrat statt Betriebsrat
Vor jeder Kündigung muss der Personalrat angehört werden — geregelt in den Personalvertretungsgesetzen von Bund (BPersVG) und Ländern. Eine Kündigung ohne ordnungsgemäße Anhörung ist unwirksam, ähnlich wie bei § 102 BetrVG in der Privatwirtschaft. Die Verfahren unterscheiden sich aber im Detail erheblich.
Häufige Unwirksamkeitsgründe — verspätete Information, unvollständige Begründung, fehlende Antwort des Dienstherrn auf Bedenken.