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Inhouse · Tagungen · Workshops

Vorträge & Schulungen — Wissen, das in der Praxis trägt.

Wir vermitteln arbeitsrechtliches Wissen praxisnah, präzise und auf den konkreten Bedarf zugeschnitten — als Inhouse-Schulung in Behörden, als Vortrag auf Fachtagungen, als Workshop für Personalverantwortliche oder Personalräte. Aus der Beratungspraxis für die Beratungspraxis.

Schulungsangebote sind keine anwaltliche Beratung im Sinne des RVG — wir vereinbaren transparente Pauschalen nach Umfang, Format und Vorbereitungsaufwand. Auf Wunsch unverbindliches Konzeptgespräch vorab.

Erste Rückmeldung in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

Unser Themenangebot

Schulungsthemen aus der Beratungspraxis

Unsere Schulungen orientieren sich an den Themen, mit denen wir täglich beraten. Jedes Thema lässt sich als Halb- oder Ganztagsschulung, als kompakter Vortrag oder als modulare Workshop-Reihe gestalten.

1

Stellenbewertung im TVöD und TV-L

Tätigkeitsmerkmale, Anteilsbewertung, Bewertungsvermerk, Dokumentation. Mit praktischen Übungen an Stellenbeschreibungen aus der Verwaltungspraxis. Geeignet für Personalverantwortliche und Personalräte.

2

Auswahlverfahren rechtssicher gestalten

Anforderungsprofile, Auswahlvermerk, Konkurrentenschutz und Konkurrentenmitteilung. Mit Fallbeispielen aus der Rechtsprechung und Mustervorlagen für Verfahrensdokumentation.

3

Kündigungsverfahren im öffentlichen Dienst

§ 34 TVöD-Unkündbarkeit, Personalrat-Anhörung, Sonderkündigungsschutz und die vier Kündigungsarten. Schwerpunkt — handwerkliche Fehlerquellen und ihre Vermeidung.

4

Personalvertretungsrecht für Personalräte

Mitbestimmungskataloge, Einigungsstellenverfahren, Dienstvereinbarungen — abgestimmt auf BPersVG oder das jeweilige LPVG. Erstattungsfähige Schulung nach § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. LPVG.

5

Eingruppierungspraxis und Höhergruppierung

Subsumtion unter Tätigkeitsmerkmale, prägende Tätigkeiten identifizieren, Anteilsbewertung. Mit Übungsfällen aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Geeignet für Sachbearbeiter Personal und Beschäftigtenvertretungen.

6

Aktuelle BAG- und BVerwG-Rechtsprechung

Halbjährliche Updates zu den wichtigsten Entscheidungen für die Verwaltungspraxis. Schwerpunkt — Tarifrecht, Eingruppierung, Mitbestimmung. Geeignet für Rechtsabteilungen und Personalrats-Vorstände.

Drei Veranstaltungsformate

Welches Format passt zu Ihrem Anliegen?

Je nach Zielgruppe, Tiefe und organisatorischen Rahmenbedingungen kommen drei Veranstaltungsformate in Betracht. Wir empfehlen das passende Format im Rahmen des Konzeptgesprächs.

A

Inhouse-Schulung

In Ihrer Behörde, mit Ihrem Team, zugeschnitten auf Ihre konkreten Fragen. Typische Dauer von einem halben bis zu zwei Tagen, mit Übungsfällen aus Ihrer Verwaltungspraxis. Auch als zweiteilige Veranstaltung mit Pause für Praxistransfer.

Praxis — die wirksamste Form, weil konkrete Fragen aus Ihrem Haus eingebracht werden können.

B

Tagungs- oder Konferenzvortrag

Fachvortrag auf Verbandsveranstaltungen, Tagungen von Bildungsträgern, kommunalen Spitzenverbänden oder ähnlichen Foren. Typische Dauer von 45 bis 90 Minuten, häufig mit anschließender Diskussionsrunde.

Praxis — geeignet für allgemeine Sensibilisierung und aktuelle Rechtsprechungs-Updates.

C

Online-Workshop oder Webinar

Interaktiver Online-Workshop für räumlich verteilte Teilnehmerkreise. Typische Dauer von 90 Minuten bis zu einem halben Tag, mit Übungseinheiten in Breakout-Räumen. Geeignet für überregional tätige Verwaltungen.

Praxis — kostengünstig und flexibel, mit deutlich geringerem organisatorischem Aufwand.

Für wen wir sprechen

Drei typische Zielgruppen

Unsere Schulungen richten sich an drei typische Gruppen — mit jeweils unterschiedlichem Vorwissen, anderen Interessenlagen und eigenen Schwerpunkten.

1

Behörden und öffentliche Arbeitgeber

Personalverantwortliche, Rechtsabteilungen, Auswahlkommissionen, Sachbearbeiter Personal. Schwerpunkt — rechtssichere Verfahrensführung, Vermeidung von Anfechtungsrisiken, Personalrat-Beziehung.

2

Verbände und Bildungsträger

Spitzenverbände der öffentlichen Arbeitgeber, kommunale Bildungsinstitute, gewerkschaftliche Bildungsträger, Fortbildungsanbieter. Schwerpunkt — aktuelle Rechtsprechungs-Updates und vertiefte Fachvorträge.

3

Personalräte und Beschäftigtenvertretungen

Personalräte aller Behördenebenen, Schwerbehindertenvertretungen, Frauenbeauftragte. Schwerpunkt — eigene Rechte verstehen und durchsetzen. Schulungen häufig nach § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. LPVG erstattungsfähig.

Unser Schulungsverständnis

Aus der Beratungspraxis für die Beratungspraxis

Wir kommen aus der täglichen Beratungspraxis — und genau das prägt unsere Schulungen. Statt abstrakter Lehrbuchtheorie vermitteln wir, was in der Verwaltungs- und Rechtsprechungs-Wirklichkeit tatsächlich zählt. Was funktioniert, was scheitert, welche Fehler sich wiederholen und woran Verfahren typischerweise hängenbleiben.

Unser Vorgehen

So organisieren wir Ihre Schulung

Strukturiert, transparent und mit klarer Verantwortungsteilung. Vier Schritte von der ersten Anfrage bis zur abgeschlossenen Schulung.

  1. 1

    Anfrage und Konzeptgespräch

    Sie schildern Ihren Schulungsbedarf — Thema, Zielgruppe, Zeitrahmen, gewünschtes Format. Unverbindliches Konzeptgespräch zur Schärfung der inhaltlichen Schwerpunkte und Klärung der organisatorischen Eckdaten.

  2. 2

    Angebot und Vereinbarung

    Schriftliches Schulungsangebot mit Inhaltsskizze, Zeitplan und Pauschalvergütung. Schulungsvereinbarung mit allen organisatorischen Festlegungen — Ort, Zeit, technische Ausstattung, Teilnehmerkreis.

  3. 3

    Vorbereitung und Materialerstellung

    Inhaltliche Feinabstimmung mit Ihnen, Erstellung der Schulungsunterlagen, Vorbereitung der Übungsfälle. Bei Inhouse-Schulungen — Einbindung Ihrer konkreten Praxisfragen.

  4. 4

    Durchführung und Nachbereitung

    Schulungsdurchführung am vereinbarten Termin. Schriftliche Materialien für alle Teilnehmenden als Nachschlagewerk. Auf Wunsch — Nachbereitungstermin für offen gebliebene Fragen.

Fachliche Spezialisierung

Was uns als Referenten auszeichnet

Schulungen sind kein Nebenprodukt — sie sind Teil unserer fachlichen Identität. Aus der Verbindung von täglicher Beratungspraxis und vermittelnder Tätigkeit entsteht das, was unsere Veranstaltungen besonders macht.

  • Aktive Prozesspraxis im Tarif-, Eingruppierungs- und Mitbestimmungsrecht
  • Vorträge bei kommunalen Spitzenverbänden und Bildungsträgern
  • Inhouse-Schulungen für Bundesbehörden und Landesverwaltungen
  • Erstattungsfähige Personalrats-Schulungen nach § 46 Abs. 6 BPersVG/LPVG
  • Modulare Schulungskonzepte mit aufeinander aufbauenden Veranstaltungen
  • Eigene Materialien — keine Standard-Foliensätze von der Stange
Was Sie gewinnen

Warum sich die Schulung mit uns lohnt

Schulung ist eine Investition in die Handlungsfähigkeit Ihres Teams — und in die Vermeidung der Folgekosten unzureichend bearbeiteter Verfahren.

Häufige Fragen

Antworten auf typische Fragen zur Schulungsbuchung

Wie lange dauern Ihre Schulungen typischerweise?

Das hängt vom Format und der inhaltlichen Tiefe ab. Tagungs- oder Konferenzvorträge dauern in der Regel zwischen 45 und 90 Minuten. Inhouse-Schulungen reichen von einem halben Tag (für eng umrissene Spezialthemen) bis zu zwei Tagen (für umfassende Schulungen mit Übungseinheiten). Online-Workshops bewegen sich meist zwischen 90 Minuten und einem halben Tag.

Können Sie auch modulare Schulungsreihen anbieten?

Ja — gerade bei umfangreichen Themen oder größeren Teilnehmergruppen sind aufeinander aufbauende Module häufig wirksamer als eine einzelne lange Schulung. Wir gestalten zwei- bis fünfteilige Reihen mit Praxistransfer-Pausen zwischen den Modulen, häufig auch im Mischformat aus Präsenz- und Online-Einheiten.

Können Personalräte Schulungen über die Dienststelle abrechnen?

Ja — Schulungen für Personalratsmitglieder sind nach § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. den entsprechenden Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze erstattungsfähig, soweit sie für die Personalratsarbeit erforderlich sind. Wir formulieren auf Wunsch eine Erforderlichkeits-Begründung als Anlage zum Schulungsangebot, die die Beantragung gegenüber der Dienststelle erleichtert.

Welche technische Ausstattung benötigen Sie vor Ort?

Bei Präsenzschulungen — ein Beamer oder großer Bildschirm für die Foliendarstellung, eine ausreichend leistungsfähige Tonanlage bei größeren Gruppen, gegebenenfalls ein Flipchart für interaktive Übungen. Bei Online-Schulungen — eine bewährte Konferenzplattform mit Breakout-Räumen für Übungseinheiten. Die technischen Anforderungen klären wir im Vorgespräch.

Können wir Schulungsunterlagen erhalten?

Alle Teilnehmenden erhalten die Schulungsunterlagen als PDF zur späteren Nachschlagung. Bei Inhouse-Schulungen liefern wir auf Wunsch zusätzlich eine kommentierte Materialsammlung mit den wichtigsten Rechtsprechungs-Fundstellen und Vertiefungshinweisen. Die Materialien sind ausschließlich für den internen Gebrauch bestimmt — eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung ist nicht gestattet.

Bieten Sie auch Schulungen für Mischgruppen aus Arbeitgeber- und Personalratsseite an?

Bei einzelnen Themen ist das durchaus möglich und mitunter sehr produktiv — etwa bei aktuellen Rechtsprechungs-Updates oder bei der Klärung formaler Verfahrensfragen. Bei strittigen Themen mit unterschiedlichen Interessenlagen empfehlen wir hingegen getrennte Schulungen, weil eine differenzierte Vermittlung dann fachlich überzeugender ist.

Wie weit im Voraus sollten Schulungen angefragt werden?

Für eine sorgfältige inhaltliche Vorbereitung empfehlen wir einen Vorlauf von etwa vier bis sechs Wochen, bei größeren modularen Reihen acht bis zwölf Wochen. Bei eilbedürftigen Anlässen — etwa kurzfristig anstehenden Verfahrensschritten — sind auch kürzere Vorläufe möglich. Sprechen Sie uns frühzeitig an.

Reisen Sie auch zu Schulungen außerhalb von Bonn?

Ja — wir sind bundesweit als Referenten tätig. Reisekosten werden im Rahmen der Pauschalvergütung gesondert ausgewiesen und nach Aufwand abgerechnet, in der Regel auf Basis der Bundesreisekostenverordnung. Bei Schulungen mit weiter Anreise empfehlen wir die Online-Variante als kostengünstige Alternative.

Schulungsanfrage

Lassen Sie uns über Ihr Schulungsanliegen sprechen.

Schildern Sie uns Ihren Schulungsbedarf per E-Mail oder Telefon — Thema, Zielgruppe, gewünschter Zeitrahmen und Format. Wir melden uns mit einem konkreten Konzeptvorschlag und besprechen mit Ihnen die organisatorischen Eckdaten.

Was uns hilft

Eine kurze Beschreibung des Themas, der Zielgruppe und des organisatorischen Rahmens. Bei wiederkehrenden Schulungen — etwaige Erkenntnisse aus früheren Veranstaltungen. Bei Personalrats-Schulungen — Hinweise zur Beantragung bei der Dienststelle.

Erstes Konzeptgespräch

Das erste Konzeptgespräch — zu Inhalten, Format, Zeitrahmen, Pauschale — ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.