Stellenbewertung im TVöD und TV-L
Tätigkeitsmerkmale, Anteilsbewertung, Bewertungsvermerk, Dokumentation. Mit praktischen Übungen an Stellenbeschreibungen aus der Verwaltungspraxis. Geeignet für Personalverantwortliche und Personalräte.
Wir vermitteln arbeitsrechtliches Wissen praxisnah, präzise und auf den konkreten Bedarf zugeschnitten — als Inhouse-Schulung in Behörden, als Vortrag auf Fachtagungen, als Workshop für Personalverantwortliche oder Personalräte. Aus der Beratungspraxis für die Beratungspraxis.
Erste Rückmeldung in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.
Unsere Schulungen orientieren sich an den Themen, mit denen wir täglich beraten. Jedes Thema lässt sich als Halb- oder Ganztagsschulung, als kompakter Vortrag oder als modulare Workshop-Reihe gestalten.
Tätigkeitsmerkmale, Anteilsbewertung, Bewertungsvermerk, Dokumentation. Mit praktischen Übungen an Stellenbeschreibungen aus der Verwaltungspraxis. Geeignet für Personalverantwortliche und Personalräte.
Anforderungsprofile, Auswahlvermerk, Konkurrentenschutz und Konkurrentenmitteilung. Mit Fallbeispielen aus der Rechtsprechung und Mustervorlagen für Verfahrensdokumentation.
§ 34 TVöD-Unkündbarkeit, Personalrat-Anhörung, Sonderkündigungsschutz und die vier Kündigungsarten. Schwerpunkt — handwerkliche Fehlerquellen und ihre Vermeidung.
Mitbestimmungskataloge, Einigungsstellenverfahren, Dienstvereinbarungen — abgestimmt auf BPersVG oder das jeweilige LPVG. Erstattungsfähige Schulung nach § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. LPVG.
Subsumtion unter Tätigkeitsmerkmale, prägende Tätigkeiten identifizieren, Anteilsbewertung. Mit Übungsfällen aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Geeignet für Sachbearbeiter Personal und Beschäftigtenvertretungen.
Halbjährliche Updates zu den wichtigsten Entscheidungen für die Verwaltungspraxis. Schwerpunkt — Tarifrecht, Eingruppierung, Mitbestimmung. Geeignet für Rechtsabteilungen und Personalrats-Vorstände.
Je nach Zielgruppe, Tiefe und organisatorischen Rahmenbedingungen kommen drei Veranstaltungsformate in Betracht. Wir empfehlen das passende Format im Rahmen des Konzeptgesprächs.
In Ihrer Behörde, mit Ihrem Team, zugeschnitten auf Ihre konkreten Fragen. Typische Dauer von einem halben bis zu zwei Tagen, mit Übungsfällen aus Ihrer Verwaltungspraxis. Auch als zweiteilige Veranstaltung mit Pause für Praxistransfer.
Praxis — die wirksamste Form, weil konkrete Fragen aus Ihrem Haus eingebracht werden können.
Fachvortrag auf Verbandsveranstaltungen, Tagungen von Bildungsträgern, kommunalen Spitzenverbänden oder ähnlichen Foren. Typische Dauer von 45 bis 90 Minuten, häufig mit anschließender Diskussionsrunde.
Praxis — geeignet für allgemeine Sensibilisierung und aktuelle Rechtsprechungs-Updates.
Interaktiver Online-Workshop für räumlich verteilte Teilnehmerkreise. Typische Dauer von 90 Minuten bis zu einem halben Tag, mit Übungseinheiten in Breakout-Räumen. Geeignet für überregional tätige Verwaltungen.
Praxis — kostengünstig und flexibel, mit deutlich geringerem organisatorischem Aufwand.
Unsere Schulungen richten sich an drei typische Gruppen — mit jeweils unterschiedlichem Vorwissen, anderen Interessenlagen und eigenen Schwerpunkten.
Personalverantwortliche, Rechtsabteilungen, Auswahlkommissionen, Sachbearbeiter Personal. Schwerpunkt — rechtssichere Verfahrensführung, Vermeidung von Anfechtungsrisiken, Personalrat-Beziehung.
Spitzenverbände der öffentlichen Arbeitgeber, kommunale Bildungsinstitute, gewerkschaftliche Bildungsträger, Fortbildungsanbieter. Schwerpunkt — aktuelle Rechtsprechungs-Updates und vertiefte Fachvorträge.
Personalräte aller Behördenebenen, Schwerbehindertenvertretungen, Frauenbeauftragte. Schwerpunkt — eigene Rechte verstehen und durchsetzen. Schulungen häufig nach § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. LPVG erstattungsfähig.
Wir kommen aus der täglichen Beratungspraxis — und genau das prägt unsere Schulungen. Statt abstrakter Lehrbuchtheorie vermitteln wir, was in der Verwaltungs- und Rechtsprechungs-Wirklichkeit tatsächlich zählt. Was funktioniert, was scheitert, welche Fehler sich wiederholen und woran Verfahren typischerweise hängenbleiben.
Strukturiert, transparent und mit klarer Verantwortungsteilung. Vier Schritte von der ersten Anfrage bis zur abgeschlossenen Schulung.
Sie schildern Ihren Schulungsbedarf — Thema, Zielgruppe, Zeitrahmen, gewünschtes Format. Unverbindliches Konzeptgespräch zur Schärfung der inhaltlichen Schwerpunkte und Klärung der organisatorischen Eckdaten.
Schriftliches Schulungsangebot mit Inhaltsskizze, Zeitplan und Pauschalvergütung. Schulungsvereinbarung mit allen organisatorischen Festlegungen — Ort, Zeit, technische Ausstattung, Teilnehmerkreis.
Inhaltliche Feinabstimmung mit Ihnen, Erstellung der Schulungsunterlagen, Vorbereitung der Übungsfälle. Bei Inhouse-Schulungen — Einbindung Ihrer konkreten Praxisfragen.
Schulungsdurchführung am vereinbarten Termin. Schriftliche Materialien für alle Teilnehmenden als Nachschlagewerk. Auf Wunsch — Nachbereitungstermin für offen gebliebene Fragen.
Schulungen sind kein Nebenprodukt — sie sind Teil unserer fachlichen Identität. Aus der Verbindung von täglicher Beratungspraxis und vermittelnder Tätigkeit entsteht das, was unsere Veranstaltungen besonders macht.
Schulung ist eine Investition in die Handlungsfähigkeit Ihres Teams — und in die Vermeidung der Folgekosten unzureichend bearbeiteter Verfahren.
Das hängt vom Format und der inhaltlichen Tiefe ab. Tagungs- oder Konferenzvorträge dauern in der Regel zwischen 45 und 90 Minuten. Inhouse-Schulungen reichen von einem halben Tag (für eng umrissene Spezialthemen) bis zu zwei Tagen (für umfassende Schulungen mit Übungseinheiten). Online-Workshops bewegen sich meist zwischen 90 Minuten und einem halben Tag.
Ja — gerade bei umfangreichen Themen oder größeren Teilnehmergruppen sind aufeinander aufbauende Module häufig wirksamer als eine einzelne lange Schulung. Wir gestalten zwei- bis fünfteilige Reihen mit Praxistransfer-Pausen zwischen den Modulen, häufig auch im Mischformat aus Präsenz- und Online-Einheiten.
Ja — Schulungen für Personalratsmitglieder sind nach § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. den entsprechenden Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze erstattungsfähig, soweit sie für die Personalratsarbeit erforderlich sind. Wir formulieren auf Wunsch eine Erforderlichkeits-Begründung als Anlage zum Schulungsangebot, die die Beantragung gegenüber der Dienststelle erleichtert.
Bei Präsenzschulungen — ein Beamer oder großer Bildschirm für die Foliendarstellung, eine ausreichend leistungsfähige Tonanlage bei größeren Gruppen, gegebenenfalls ein Flipchart für interaktive Übungen. Bei Online-Schulungen — eine bewährte Konferenzplattform mit Breakout-Räumen für Übungseinheiten. Die technischen Anforderungen klären wir im Vorgespräch.
Alle Teilnehmenden erhalten die Schulungsunterlagen als PDF zur späteren Nachschlagung. Bei Inhouse-Schulungen liefern wir auf Wunsch zusätzlich eine kommentierte Materialsammlung mit den wichtigsten Rechtsprechungs-Fundstellen und Vertiefungshinweisen. Die Materialien sind ausschließlich für den internen Gebrauch bestimmt — eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung ist nicht gestattet.
Bei einzelnen Themen ist das durchaus möglich und mitunter sehr produktiv — etwa bei aktuellen Rechtsprechungs-Updates oder bei der Klärung formaler Verfahrensfragen. Bei strittigen Themen mit unterschiedlichen Interessenlagen empfehlen wir hingegen getrennte Schulungen, weil eine differenzierte Vermittlung dann fachlich überzeugender ist.
Für eine sorgfältige inhaltliche Vorbereitung empfehlen wir einen Vorlauf von etwa vier bis sechs Wochen, bei größeren modularen Reihen acht bis zwölf Wochen. Bei eilbedürftigen Anlässen — etwa kurzfristig anstehenden Verfahrensschritten — sind auch kürzere Vorläufe möglich. Sprechen Sie uns frühzeitig an.
Ja — wir sind bundesweit als Referenten tätig. Reisekosten werden im Rahmen der Pauschalvergütung gesondert ausgewiesen und nach Aufwand abgerechnet, in der Regel auf Basis der Bundesreisekostenverordnung. Bei Schulungen mit weiter Anreise empfehlen wir die Online-Variante als kostengünstige Alternative.
Schildern Sie uns Ihren Schulungsbedarf per E-Mail oder Telefon — Thema, Zielgruppe, gewünschter Zeitrahmen und Format. Wir melden uns mit einem konkreten Konzeptvorschlag und besprechen mit Ihnen die organisatorischen Eckdaten.
Eine kurze Beschreibung des Themas, der Zielgruppe und des organisatorischen Rahmens. Bei wiederkehrenden Schulungen — etwaige Erkenntnisse aus früheren Veranstaltungen. Bei Personalrats-Schulungen — Hinweise zur Beantragung bei der Dienststelle.
Das erste Konzeptgespräch — zu Inhalten, Format, Zeitrahmen, Pauschale — ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.