Eingruppierungsstreitigkeiten
Wenn Beschäftigte auf Höhergruppierung klagen — wir verteidigen die Eingruppierungsentscheidung vor dem Arbeitsgericht. Mit Augenmerk auf Tätigkeitsbeschreibung, Anteilsbewertung, Subsumtion unter die tariflichen Tätigkeitsmerkmale. Bei wiederholten Klagen lohnt sich oft eine systematische Aufarbeitung der Bewertungspraxis.