Schlechtleistung oder Minderleistung
Der Arbeitgeber wirft Ihnen eine zu geringe Arbeitsleistung oder mangelhafte Qualität vor — oft ohne klare Maßstäbe.
- Konkrete Vergleichsmaßstäbe meist nicht dokumentiert
- Subjektive Bewertungen sind kein Pflichtverstoß
- Häufig formell unwirksam wegen unbestimmter Vorwürfe