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Fachanwaltskanzlei · Bonn

Arbeitsrecht.
Klar.

Spezialisiert auf individuelles Arbeitsrecht und Tarifrecht im öffentlichen Dienst — für Arbeitnehmer, Behörden und Personalvermittler. Mit Sitz in Bonn sind wir deutschlandweit tätig.

Fachanwalt für Arbeitsrecht
4,9 / 5 ProvenExpert
Bonn · deutschlandweit
Kernkompetenz
„Federführend im Arbeitsrecht des Öffentlichen Dienstes."
4,9
Durchschnittliche Mandantenbewertung
100%
Spezialisierung im Arbeitsrecht
3000+
Erfolgreiche Arbeitsrechtsmandate
11 Jahre
Erfahrung
Für wen wir tätig sind.

Drei Perspektiven, ein Maßstab.

Wir vertreten Arbeitnehmer bei Kündigungsschutz und Abfindungsverhandlungen, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bei Eingruppierung und Konkurrentenklage, Arbeitgeber und Behörden bei Stellenbewertung und Mitbestimmung sowie Personalvermittler bei Vertrags- und Honorarfragen.

Arbeitnehmer

Ihr Recht im Arbeitsverhältnis.

Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung: Im Arbeitsrecht zählt jeder Tag. Die Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Schnelle fachanwaltliche Einschätzung schafft Klarheit — und schützt Ihre Position.

I.

Kündigung & Kündigungsschutz

Prüfung der Wirksamkeit, Klagefrist (§ 4 KSchG: 3 Wochen), Vertretung vor dem Arbeitsgericht.

II.

Aufhebungsvertrag

Verhandlung und Prüfung von Aufhebungsverträgen — einschließlich Abfindung, Freistellung und Zeugnisregelung.

III.

Abfindung

Strategische Beratung zu Abfindungshöhe, steuerlicher Behandlung und Verhandlungsposition.

IV.

Abmahnung

Gegenwehr gegen unberechtigte Abmahnungen — Entfernung aus der Personalakte, rechtliche Einordnung.

V.

Arbeitszeugnis

Anspruch auf qualifiziertes Zeugnis, Beurteilung von Zeugnisformulierungen und Klage auf Zeugnisberichtigung.

VI.

Lohn, Vertrag & mehr

Lohn und Gehalt, Arbeitsvertragsprüfung, Fortbildungskosten, Betriebsübergang (§ 613a BGB) und weitere Themen.

Öffentlicher Dienst

Tarifrecht. Präzise.

Das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes ist ein eigenes Rechtsgebiet mit eigener Dogmatik. TVöD (Bund, VKA), TV-L, TV-H: Eingruppierung nach Entgeltordnung, Stufenzuordnung, tarifliche Ausschlussfristen, Konkurrentenklage nach Art. 33 Abs. 2 GG. Die Kanzlei arbeitet ausschließlich bundesweit in diesem Feld.

I.

Eingruppierung TVöD / TV-L

Prüfung der Tätigkeitsmerkmale, Arbeitsvorgänge und Heraushebungsmerkmale — von EG 3 bis EG 15. Klage auf höhere Eingruppierung.

II.

Vergütung & Stufenzuordnung

Stufenzuordnung bei Einstellung und Höherstufung, tarifliche Zulagen, Ausschlussfristen nach § 37 TVöD.

III.

Kündigung im öffentlichen Dienst

Besonderer Kündigungsschutz nach § 34 TVöD, außerordentliche Kündigung, Vertretung vor dem Arbeitsgericht.

IV.

Dienstzeugnis

Anspruch auf qualifiziertes Dienstzeugnis im öffentlichen Dienst — Prüfung, Formulierung, Berichtigung.

V.

Versetzung

Rechtmäßigkeit von Versetzungsmaßnahmen, Direktionsrecht des Arbeitgebers, Mitbestimmung des Personalrats.

VI.

Konkurrentenklage

Beförderungskonkurrenz nach Art. 33 Abs. 2 GG — Eilrechtsschutz, einstweilige Verfügung, Bestenauslese.

Arbeitgeber

Rechtssicherheit für Arbeitgeber.

Behörden, Kommunen, öffentliche Unternehmen und private Arbeitgeber werden bei Stellenbewertung, Auswahlverfahren, Kündigungsverfahren und Personalvertretungsrecht beraten. Strategische Begleitung vor der Entscheidung — nicht erst im Prozess.

I.

Stellenbewertung

Tarifgerechte Stellenbewertung nach TVöD und TV-L — Eingruppierungsgutachten und Beratung für Personalstellen.

II.

Auswahlverfahren

Rechtssichere Gestaltung von Stellenbesetzungsverfahren — Dokumentation, Anforderungsprofile, Konkurrentenschutz.

III.

Kündigung im öD

Ordentliche und außerordentliche Kündigung, Mitwirkung des Personalrats, Beteiligungsverfahren nach PersVG.

IV.

Personalvertretungsrecht

Mitbestimmung, Mitwirkung und Informationsrechte des Personalrats — Beratung für Dienststellen und Personalvertretungen.

V.

Vorträge & Schulungen

Praxisorientierte Schulungen zu Eingruppierung, Tarifrecht und Arbeitsrecht für Führungskräfte und Personalräte.

VI.

Weitere Themen

Eingruppierungsstreitigkeiten, Direktionsrecht, Probezeitkündigung und weitere arbeitgeberseitige Beratung.

Personalvermittler

Vertragsrecht für Vermittler.

Personalvermittlung, Executive Search, Direktansprache: Die rechtliche Basis liegt im Vertrag. Rahmen­verträge, AGB, Provisions­regelungen und Abwerbeverbote erfordern präzise Gestaltung — und bei Streit um das Honorar eine fachlich versierte Vertretung.

I.

AGB & Verträge

Gestaltung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Rahmenverträgen und Einzelaufträgen für Personalvermittler.

II.

Vermittlungshonorar

Durchsetzung und Abwehr von Honoraransprüchen — Kausalität, Provisionsfälligkeit, Verjährung und Klage.

III.

Weitere Themen

Datenschutz in der Personalvermittlung, Wettbewerbsrecht, Abwerbungsverbote und sonstige Fragen des Vermittlungsrechts.

Simon Bürgler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kanzleiinhaber
Simon Bürgler
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
Die Kanzlei

Spezialisierung statt Generalismus.

Kanzlei Bürgler ist eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei mit Sitz in Bonn. Der Schwerpunkt liegt auf dem Tarifrecht des öffentlichen Dienstes — einem Rechtsgebiet, das tiefe Kenntnisse der Tarifstrukturen, der Rechtsprechung des BAG und der verwaltungsrechtlichen Besonderheiten erfordert.

Die Kanzlei arbeitet bundesweit, berät auf Augenhöhe und legt Wert auf klare Kommunikation statt juristischem Fachjargon.

Der Anwalt

Konsequent. Sachlich. Ergebnisorientiert.

Simon Bürgler ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Personalvermittler in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts — mit einem klaren Schwerpunkt im öffentlichen Dienst und im Tarifrecht.

Neben der anwaltlichen Tätigkeit publiziert er regelmäßig in Fachzeitschriften zu Fragen des öffentlichen Arbeits- und Tarifrechts. Die Verbindung von Beratungspraxis und wissenschaftlicher Auseinandersetzung ist ein Merkmal seiner Arbeit.

Fachanwalt für Arbeitsrecht TVöD · TV-L Kündigungsschutz Abfindung Arbeitszeugnis Eingruppierung Konkurrentenklage Tarifrecht Öffentlicher Dienst
Ich kann die Kanzlei Bürgler uneingeschränkt empfehlen – insbesondere für anspruchsvolle arbeits- und tarifrechtliche Fragestellungen im öffentlichen Dienst.
Mandantenbewertung
ProvenExpert · 4,9 / 5
Ausgezeichnet

Vertrauen, das sich in Bewertungen niederschlägt.

Mandantinnen und Mandanten bewerten die Arbeit der Kanzlei auf der unabhängigen Bewertungsplattform ProvenExpert mit durchschnittlich 4,9 von 5 Sternen. Grundlage sind verifizierte Rückmeldungen zu Fachkompetenz, Kommunikation und Ergebnisqualität.

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öAT
Fachpublikation
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Aktuelles

Arbeitsrecht aktuell.

Ausgewählte Beiträge zu aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung, Gesetzgebung und Praxis — mit einem Schwerpunkt auf dem öffentlichen Dienst.

TVöD · TV-L · IT · Eingruppierung 15.03.2026

Eingruppierung von IT-Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Die tarifliche Bewertung von IT-Tätigkeiten im Bundesdienst folgt eigenen Regeln. Wer im IT-Bereich arbeitet, wird nicht automatisch nach den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen des Verwaltungsdienstes beurteilt. Vielmehr ist zunächst zu prüfen, ob Teil III Abschnitt 24 der Entgeltordnung Bund einschlägig ist. Genau an dieser Stelle beginnt in der Praxis häufig die eigentliche Auseinandersetzung. Die IT-Merkmale sind bewusst abstrakt gehalten. Sie knüpfen nicht an bestimmte Produkte, Systemnamen oder einzelne Technologien an, sondern an allgemeine, zukunftsoffene Tätigkeitsmerkmale. Deshalb genügt es nicht, auf die Überschrift der Stelle oder den organisatorischen Zuschnitt zu schauen. Entscheidend ist vielmehr, welche Tätigkeit tariflich übertragen ist und welches Gepräge diese Tätigkeit tatsächlich hat.

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TVöD · Eingruppierung 16.02.2026

TVöD: „Selbstständige Leistungen“ richtig verstehen – und nachweisen

Wer Eingruppierungen im kommunalen Bereich bewertet oder eine Höhergruppierung durchsetzen will, stößt ab der Entgeltgruppe 7 regelmäßig auf dasselbe Nadelöhr: das Tätigkeitsmerkmal „selbstständige Leistungen“. Im TVöD des Bundes sowie des VKA wird dieses in unterschiedlich hohem Zeitmaß gefordert. Ab der Entgeltgruppe 9a zu 50%. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20.08.2025 – 4 AZR 305/24 erneut sehr klar herausgearbeitet, was darunter tariflich zu verstehen ist – und welche typischen Denkfehler in der Praxis zu falschen Ergebnissen führen.

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Arbeitszeit 02.02.2026

Arbeitszeiterfassung: Jetzt handeln oder teuer bezahlen

Die Zeiten, in denen als Arbeitgeber getrost auf ein Zeiterfassungssystem „verzichten“ konnten, weil das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) keine ausdrückliche Pflicht zur Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeiten enthält, sind vorbei. Behörden beginnen bereits, Bußgelder und Anordnungen wegen fehlender Arbeitszeiterfassung durchzusetzen – und Verwaltungsgerichte bestätigen diese Praxis.

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