Augsburger Allgemeine: So meldet man sich richtig krank

Jedenfalls für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer hat sich der Art der Krankmeldung geändert: Diese müssen zwar weiterhin ihren Vorgesetzten oder die Personalabteilung über ihre Erkrankung informieren - ein Krankmeldung in Papierform muss aber nicht mehr eingereicht werden.

Über die Frage der “richtigen” Krankmeldung hat sich die Augsburger Allgemeine mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht Simon Bürgler unterhalten. In dem Artikel geht es nicht nur um die Frage, was man bei der Krankmeldung beachten muss, sondern auch, welche Fristen von Mitarbeitern zu beachten sind.

Sie finden den Artikel mit dem Titel “So meldet man sich korrekt krank: Vom Gelben Schein zur digitalen Lösung” unter: https://www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/so-meldet-man-sich-korrekt-krank-fristen-fuer-krankmeldung-und-die-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-des-arztes-id70320756.html

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