Krankmeldung als Kündigungsgrund

Manche Arbeitgeber nehmen eine Krankschreiben zum Anlass einer Kündigung.

Krankheit kann jeden von uns treffen, und manchmal kann sie auch unsere berufliche Karriere beeinflussen. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Rechte und Schutzmaßnahmen kennen, falls sie mit der Kündigung durch den Arbeitgeber aufgrund von Krankheit konfrontiert werden. In diesem Blogbeitrag werden wir die rechtlichen Aspekte rund um Kündigungen aufgrund von Krankheit beleuchten und wichtige Schritte aufzeigen, die Beschäftigte ergreifen können, um ihre Rechte zu wahren.

Kündigung wegen falscher Krankmeldung

In vielen Fällen vermuten Arbeitgeber, dass es sich bei der Krankschreibung durch einen Arzt nur um eine Gefälligkeitsbescheinigung oder eine erschlichene Behauptung handelt. Falls dies tatsächlich der Fall ist, kann es sich hierbei um eine schwerwiegende arbeitsvertragliche Pflichtverletzung handeln, die eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen kann. So hat das Arbeitsgericht Siegburg mittels Urteil vom 17. März 2022 (Az. 5 Ca 1849/21) entschieden, dass eine solche fristlose Kündigung eines Auszubildenden rechtmäßig sein kann, da ein Azubi nicht annehmen könne, eine Arbeitgeber toleriere die Vorlage falscher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

Auch als Verdachtskündigung möglich

Sofern dem Mitarbeiter nicht nachgewiesen werden kann, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung tatsächlich falsch ist, kann auch schon der Verdacht des “Krankfeierns” eine Kündigung rechtfertigen. Man spricht dann von einer sogenannten Verdachtskündigung. Erforderlich hierfür ist,

  • dass sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen,

  • die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauensverhältnis zu zerstören,

  • und dass der Arbeitgeber alle ihm zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um den Sachverhalt aufzuklären. Hierzu gehört insbesondere auch, dass dem Mitarbeiter die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den Vorwürfen eingeräumt wird.

Kann gar der Nachweis geführt werden, dass die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich nur vorgetäuscht wurde - etwa durch Fotos in sozialen Medien wie Instagram oder Facebook -, dann kann auch eine sogenannte Tatkündigung zulässig sein.

Lohn wird bei Krankmeldung einbehalten

Meldet sich ein Arbeitnehmer direkt nach einer abgegebenen oder erhaltenen Kündigung arbeitsunfähig krank, kann dies bereits ein Indiz dafür sein, dass die Krankmeldung falsch ist. Arbeitgeber können in diesem Fall die Entgelfortzahlung im Krankheitsfall, die normalerweise in den ersten 6 Wochen gewährt werden muss, verweigern. Der Arbeitnehmer muss dann beweisen, dass er tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt war. Dies geht auf eine Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zurück (BAG, Urteil vom 8. September 2021, Az. 5 AZR 149/21).

Maßnahmen bei einer Kündigung wegen Krankheit

Im Falle einer Kündigung aufgrund von Krankheit sollten Sie sich unbedingt professionelle rechtliche Beratung suchen, um Ihre individuelle Situation und die rechtlichen Möglichkeiten zu klären. Die Rechtsanwaltskanzlei BÜRGLER ist auf derartige Fallkonstellationen spezialisiert.

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